Taz-Chefreporter enthüllt: Sloterdijk kritisiert jetzt das Klima

10. Dezember 2015

Peter Sloterdijk hat jetzt eine Klimaphilosophie, und mit der will er „vom ICH zum WIR“ gelangen. So schreibt es Peter Unfried in der Taz vom 5.12.2015, und weiter: Sloterdijk „nennt den Preis, den Menschen für die Freiheit zu zahlen haben“ und fragt: „haben wir es mit der Individualisierung übertrieben?“

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Zu Althussers Kampf gegen sozialistischen Humanismus als Leitbegriff einer Theorie sozialer Emanzipation (2)

11. April 2015
Alles, was wir schreiben, ist natürlich von unserer Unerfahrenheit und unserer Unwissenheit geprägt: man findet da Ungereimtheiten und Irrtümer.  Unsere Texte und Formulierungen sind provisorisch und für eine Berichtigung bestimmt.In der Philosophie  ist es wie in der Politik: ohne Kritik keine Berichtigung.

Louis Althusser im Interview in Für Marx,  S. 341

Im ersten Teil dieser Erörterung hatte ich folgendes bemerkt:

Wie sehr die Theorie der „Diktatur des Proletariats“ als eine (fragwürdige) IDEOLOGIE  funktioniert(e) zeigte sich nicht zuletzt daran, dass Althusser in „Für Marx“ das Selbstbild des Stalinismus als „Diktatur des Proletariats“ und die der Chruschtschow-Administration  als „Überwindung der Diktatur des Proletariats und im Übergang zum Kommunismus befindlich“ umstandslos für bare Münze nahm. Den Stalinismus nannte Althusser damals ein (verbrecherisches) „Überbauphänomen“ auf einem sozialistischen Fundament. Bei einem halbwegs wissenschaftlichen Herangehen müsste aber die Frage (gegebenenfalls neu) aufgeworfen werden, was denn damals die Realität dieses Übergangs ausmachte (und damit die Realität des Kommunismus, in die UdSSR Chruschtschows angeblich überging)

Einer der Gründe für diese aus heutiger Sicht recht seltsam anmutende Idealisierung der sowjetischen Wirklichkeit der 1960er Jahre scheint mir in Althussers damaliger Weigerung zu liegen, dem Begriff der „Entfremdung“ irgend einen Gebrauchswert für die „marxistische“ Theoriebildung zuzugestehen. Aber wie sollte die gehen, ohne systematisches Bemühungen um ein hinreichendes Verständnis der historischen Gestalt, Bedeutung und Notwendigkeit nichtkommunikativer, hinter den Rücken der Akteure ablaufender, nicht zwischenmenschlich vermittelter Verhältnisse zu den sozio-ökologischen Voraussetzungen und Wirkungen des eigenen Handelns? Und wann und wodurch diese „Entfremdung“ unerträglich und (kommunistisch?) zu überwinden ist – und tatsächlich auch (kommunistisch!) überwunden werden kann?

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Einige Bemerkungen zu Silke Helfrichs Reflexionen über Commons, Institutionen, Recht und Eigentum

15. Juni 2013

Ich hatte neulich in aller Herrgottsfrühe den im Commons-Blog am 6. 6.13 eingestellten Beitrag mit dem Titel „Commons-Institutionen sind nur Hülle, nicht der Kern“  (Teil 2/4)  kommentiert. Dem folgte neben einer Entgegnung die herzliche Bitte, mich in Zukunft etwas weniger verschachtelt auszudrücken.

Ja, manchmal drängt es mich, mal schnell etwas anzumerken, und es wird dann schnell komplizierter als dass es in der gerade zur Verfügung stehenden Zeit gebührend einfach gesagt werden kann. Und schon ist der Schachtelsalat angerichtet.

Deshalb lege ich meine „ökokommunistischen“ Gedanken zum Commons-Blog-Beitrag nun  hier dar.

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Über einige Eigentümlichlichkeiten der Eigentumsfrage

14. Februar 2013
Stefan Meretz hat im Keimform-Blog eine Präsentation zur Frage des so genannten „geistigen Eigentums“ vorgestellt,  die natürlich auch die Eigentumsfrage im Allgemeinen berührt. Sie verdient m.E. ein öffentliches Nachdenken.  Einige kritische Anmerkungen:
Vorgestellt ist hier zunächst die WIKIPEDIA Definition von E als das (im Rahmen von Gesetzen) „umfassendste Herrschaftsrecht über Dinge“, während es beim Besitz um die tatsächliche Verfügungsgewalt über die betreffenden Dinge geht. Dies steht auch so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) .
Ok, was aber nicht so ganz dazu passt, ist die folgendes Behauptung:

„Eigentum IST der Ausschluss der Verfügung Dritter über eine Sache.“

Das ist nicht gesagt. Denn Eigentümer können Dritte ein Verfügungsrecht über eine Sache einräumen. Hier scheint S.M.das Schillern im Verständnis von „Besitz“ in die Quere zu kommen. (Hausbesitz ist was?) Vielleicht sollte statt vom „Besitz“ deshalb besser vom Nutzungsrecht gesprochen werden (als Anspruch) bzw. Nutzungsvermögen (als tatsächliche Fähigkeit, über eine Sache verfügen zu können). Auch „Eigentum“ wäre mit den analogen Begriffen „Nutzungsvergaberecht“ bzw. tatsächliches „Nutzungsvergabevermögen“ intuitiv präziser zu erfassen.
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