Anmerkung zu einem Aufruf, die Care-Arbeit in die Kapitalismusbegrünung und was darüber hinaus geht einzubeziehen

28. Februar 2013

Ulrike Röhr und Narges-Lankarani, beide Expertinnen in Sachen „Gender & Sustainable Developement“  haben in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Ökologisches Wirtschaften angemahnt, bei Fragen des richtigen Wirtschaftens die Care-Ökonomie stärker in den Blick zu nehmen.  Mit Care-Ökonomie (= Sorge-Ökonomie/Sorge-Arbeit) ist alles gemeint, was direkt am Menschen für  dessen körperliches und seelisches Wohlbefinden bzw. für die (Wieder-)Herstellung seines sozialen Vermögens geleistet wird – unabhängig, ob es sich dabei um Erwerbstätigkeit, selbstständige Dienstleistungen oder um im eigenen Haushalt  bzw.  für nahestehende Personen unentgeltlich geleistete Arbeit handelt.

Die Autorinnen kritisieren, dass Debatten über Green Economy gemeinhin auf das Grünerwerden und auf Ressorcenschonung  „der Wirtschaft“ und „des Marktes“ fokussiert seien und den Bereich der Sorgearbeit ausklammern würden, obwohl der die Grundlage allen Wirtschaftens sei.  Die Green Economy Konzepte müssten sich aber daran messen lassen,  „ob sie einer Trennungsstruktur zwischen produktiv und reproduktiv  und damit verbundene Hirarchisierungen aufheben.“

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Über einige Eigentümlichlichkeiten der Eigentumsfrage

14. Februar 2013
Stefan Meretz hat im Keimform-Blog eine Präsentation zur Frage des so genannten „geistigen Eigentums“ vorgestellt,  die natürlich auch die Eigentumsfrage im Allgemeinen berührt. Sie verdient m.E. ein öffentliches Nachdenken.  Einige kritische Anmerkungen:
Vorgestellt ist hier zunächst die WIKIPEDIA Definition von E als das (im Rahmen von Gesetzen) „umfassendste Herrschaftsrecht über Dinge“, während es beim Besitz um die tatsächliche Verfügungsgewalt über die betreffenden Dinge geht. Dies steht auch so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) .
Ok, was aber nicht so ganz dazu passt, ist die folgendes Behauptung:

„Eigentum IST der Ausschluss der Verfügung Dritter über eine Sache.“

Das ist nicht gesagt. Denn Eigentümer können Dritte ein Verfügungsrecht über eine Sache einräumen. Hier scheint S.M.das Schillern im Verständnis von „Besitz“ in die Quere zu kommen. (Hausbesitz ist was?) Vielleicht sollte statt vom „Besitz“ deshalb besser vom Nutzungsrecht gesprochen werden (als Anspruch) bzw. Nutzungsvermögen (als tatsächliche Fähigkeit, über eine Sache verfügen zu können). Auch „Eigentum“ wäre mit den analogen Begriffen „Nutzungsvergaberecht“ bzw. tatsächliches „Nutzungsvergabevermögen“ intuitiv präziser zu erfassen.
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