Zu Peter Rubens „K“-Verständnis (2/2)

13. Dezember 2013

Fortsetzung meiner Auseinandersetzung mit Peter Rubens „K“-Verständnis (1/2)

Ruben beklagt die verbreitete Gedankenlosigkeit beim Gebrauch des Wörtchen „Kommunismus“ und mahnt an, bei dessen Bestimmung ganze Sätze zu gebrauchen und besser noch eine Theorie des Kommunismus zu präsentieren. Seine (vorläufige?) Bestimmung von „K“ als Abwesenheit von Privateigentum allerdings führt geradewegs in des Teufels Küche. Selbst die Katholische Kirche (siehe 1/2)  oder gar der Stalinismus (siehe unten) gelten ihm nun als Formen des Kommunismus.

Der Kommunismus des 20. Jahrhunderts, der von der bolschewistischen Fraktion der russischen Sozialdemokratie zuerst zur politischen Herrschaft geführt worden ist, stellt mit Blick auf die angeführten Kommunismen nur eine historisch neu aufgetretene Kommunismusart dar (der chinesische, der vietnamesische etc. bilden weitere unterschiedene Arten in der Gattung kommunistisch geordneter Gemeinschaften).

Weil Ruben den Versuch einer normativen Bestimmung, die ein gesellschaftliches Werdensollen beschreibt, scheut wie der Realmarxist ein Ideal, muss er die Wahrheit des Kommunismus aus des Kaisers alte Kleider ableiten. Heraus kommt dann so ein Satz:

Die DDR war die deutsche Erfahrung des Kommunismus des 20. Jahrhunderts.

So bleibt uns die Mühe erspart, herauszuarbeiten, an was genau die Existenz bzw. Wirklichkeit oder die Abwesenheit kommunistischer (Re-) Produktionsbeziehungen erkannt werden könnte oder was als Indikator einer Annäherung an oder Entfernung von dessen Realität gewerten werden muss.

Das weiß Ruben selbst:

Es versteht sich, dass die Frage nach dem Wesen des Kommunismus in einer ordentlichen Theorie zu beantworten ist, die hier nicht vorgestellt werden kann.

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