Engels
„Aber weder die Verwandlung in Aktiengesellschaften und Trusts noch die in Staatseigentum hebt die Kapitaleigenschaft der Produktivkräfte auf. Bei den Aktiengesellschaften und Trusts liegt dies auf der Hand. Und der moderne Staat ist wieder nur die Organisation, welche sich die bürgerliche Gesellschaft gibt, um die allgemeinen äußern Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise aufrechtzuerhalten gegen Übergriffe sowohl der Arbeiter wie der einzelnen Kapitalisten. Der moderne Staat, was auch seine Form, ist eine wesentlich kapitalistische Maschine, Staat der Kapitalisten, der ideelle Gesamtkapitalist. Je mehr Produktivkräfte er in sein Eigentum übernimmt, desto mehr wird er wirklicher Gesamtkapitalist, desto mehr Staatsbürger beutet er aus. Die Arbeiter bleiben Lohnarbeiter, Proletarier. Das Kapitalverhältnis wird nicht aufgehoben, es wird vielmehr auf die Spitze getrieben. Aber auf der Spitze schlägt es um. Das Staatseigentum an den Produktivkräften ist nicht Lösung des Konflikts, aber es birgt in sich das formelle Mittel, die Handhabe der Lösung.“
Engels: Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft MEW Bd. 20, S. 260
[…] Verstaatlichung = Sozialismus? […]
[…] Verstaatlichung = Sozialismus? […]
[…] Verstaatlichung = Sozialismus? […]
[…] Verstaatlichung = Sozialismus? […]
Vor dem Hintergrund der heutigen Erkenntnisse, Möglichkeiten und Zwänge scheint sich Engels (und Marx) Vorstellung, dass das im Staatseigentum auf die Spitze getriebene Kapitalverhältnis zugleich die formellen Mittel seiner Auflösung enthält und in einen historischen Prozess des Übergangs zu kommunistischen Interaktionsbedingungen umschlagen könnte, inzwischen als von der Geschichte überholter Irrglaube entpuppt zu haben.
Ob die Erfahrungen mit dem „realsozialistischen“ Experiment allerdings als eine hinreichende „Falsifizierung“ gelten können, muss bezweifelt werden, da die ihnen zugrunde liegenden Umstände und Formen des Staatseigentums (Staatsparteieigentums) nicht verallgemeinert werden können.
Auch der Reprivatisierung von Staatseigentum, also den neoliberalen Mitteln der Auflösung gesellschaftlicher Bereicherungsblockaden durch die staateigentümliche Formierung der Kapitalverhältnisse, lagen bzw. liegen bestimmte, nicht unbedingt verallgemeinerbare Formen des staatlichen Entscheidungsvermögens zugrunde.
Sicher könnte aktuell bei bestimmten Branchen in bestimmten Fällen die freie Konkurrenz privateigentümlich strukturierter Bereicherungsagenturen durchaus auf einer breiten gesellschaftlichen Ebene in Frage gestellt werden, wie etwa bei der chemischen Industrie oder im Wohnungswesen, und es könnten Formen öffentlich rechtlicher Entscheidungsmöglichkeiten ins Spiel kommen, deren Vernunft kaum in Frage stünde. Alles in allem kann aber gesagt werden, dass formelles Staatseigentum wohl nicht unbedingt die ihm hier zugedachte zentrale Rolle bei der Organisierung des historischen Übergangs spielen wird. Dem steht beispielsweise der Globalisierungsgrad entgegen.
Die Debatte müsste sich auf die Gründe, mögliche Formen und Vernunft einer sozialen Steuerung von Produktion- und Aneignung konzentrieren, wie sie etwa in den UN Nachhaltigkeitszielen angelegt sind.
Ist allerdings auch eine Frage der Bestimmung dessen, was unter Staatseigentum zu verstehen ist. Betrachten wir „Eigentum“ an den notwendigen Mitteln der menschlichen Existenzsicherung und Bereicherung als das Vermögen, in letzter Instanz darüber bestimmen zu können, wer für welche Zwecke und zu wessen Existenzsicherung oder Gewinn, zu welchen Bedingungen usw. Produktionsmittel auf eine welche Weise eingesetzt werden, so sind staatliche Eingriffe in die Produkt- Sozial- oder Umweltschutzstandards bzw. in die Konkurrenzbedingungen in gewisser Weise Eigentum, d.h. staateigentümliches Verfügungsvermögen.
Es mag auch fließende Übergänge geben zwischen (zwischen-) staatlich verordneten Standards und Einflussnahmen auf die Zwecke etwa über Verbrauchssteuern und formell rechtliches Eigentum, als z.B. Lizenzgeber oder die Formierung öffentlich rechtlich verfasster Forschungs und Produktionsagenturen. Eine sinnvolle Diskussion über die Gründe und Möglichkeiten, mögliche Formen und Vernunft verschiedener Formen (ZWISCHEN-) STAATLICHER Kontrolle im Hinblick auf deren mögliche Bedeutung für einen Übergang zu (welt-) kommunistischen Interaktionsbedingungen ließe sich in der Tat sinnvoll nur anhand der akut zu bewältigenden konkreten Herausforderungen erörtern.
Das führt etwa auch zu Fragen, wie ein Welthandelsregime aussehen könnte, das der Erfüllung globaler Nachhaltigkeitsziele untergeordnet ist. Und welche Forderungen ergeben sich aktuell daraus.